Zum Ende jedes Halbjahres besteht die Möglichkeit oder auch die Notwendigkeit eines Kurswechsels. Schülerinnen und Schüler mit deutlich erkennbaren Leistungsveränderungen in einem bestimmten Fach können nach Konferenzbeschluss in ein höheres oder ein niedrigeres Kursniveau umgestuft werden. Niemand wird also aufgrund seiner Leistungen aus dem Klassenverband ausgeschlossen. Ab der 8. Klasse werden die Eltern über die Abschlussmöglichkeiten ihres Kindes regelmäßig informiert und beraten. Eine Versetzung wird in der IGS erstmalig nach Klassenstufe 9 besprochen. Die Gymnasiale Oberstufe einer Integrierten Gesamtschule wird auf der Grundlage der Bestimmungen der Kultusministerkonferenz (KMK) und der Mainzer Studienstufe (MSS) organisiert. Vier rheinland-pfälzische Gesamtschulen haben sich für die Form der Profiloberstufe entschieden. Diese gibt den Schülern in den „Profilen“ inhaltlich sinnvoll verknüpfte Kurse vor und schafft damit für etwa die Hälfte der Unterrichtsstunden feste Lerngruppen.